Herzlich willkommen beim Weihnachtsonkel
© 2024 by Weihnachtsonkel / Thorsten Behrens
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weihnachtsonkel Thorsten Behrens Gifhorn-Kästorf
Die Nutzung dieser Internetseite ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese
Nutzungsbedingungen akzeptieren. Mit der Nutzung meiner Internetseite erklären
Sie diese Akzeptanz.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgende Bezeichnung „Weihnachtsonkel“ bezieht sich auf Thorsten
Behrens.
2. Sämtliche Auftritte als Weihnachtsmanndarsteller sowie Produktion,
Vermittlung und Versand von Produkten jeglicher Art und die Erteilung von
Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen
Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Dem Weihnachtsonkel steht das Urheberrecht an von ihm produzierten Werken
(Büchern, Texten, Karten, Fotos) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Dies gilt besonders auch für von ihm erstellte Fotos von Auftritten.
2. Die vom Weihnachtsonkel hergestellten Werke (hier vor allem Fotos von
Auftritten) sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch (einfaches
Nutzungsrecht) des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Weihnachtsonkel
Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen, sofern nicht ausdrücklich (schriftlich) etwas anderes vereinbart
wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten vom Auftraggeber an Dritte bedarf
der besonderen Vereinbarung mit dem Weihnachtsonkel. Nutzungsrechte werden
nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt,
nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über nach vollständiger
Bezahlung aller dem Weihnachtsonkel aus der Geschäftsbeziehung zustehenden
Forderungen (Eigentumsvorbehalt).
4. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das
Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden
Nutzungsrechte übertragen worden sind.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Weihnachtsonkel, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu
werden.
6. Die Bearbeitung von Werken des Weihnachtsonkels (z.B. digitale
Bildbearbeitung, Montage oder sonstige elektronische oder analoge
Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung (analog oder digital), die
Verbreitung von Werken des Weihnachtsonkel im Internet, in Online-Datenbanken,
in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern
sowie die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren sind nur
aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Weihnachtsonkel und
dem Auftraggeber gestattet.
7. Der Weihnachtsonkel ist nicht verpflichtet, Datenträger und/oder Dateien aus
dem jeweiligen Auftrag an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Herausgabe erfolgt auf Grundlage
der jeweils gültigen Preisliste, die Bestandteil dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist. Die Herausgabe durch die erfassten persönlichen
Daten erfolgt im Bedarfsfall nach den Vorgaben der Europäischen
Datenschutzverordnung aus Mai 2018.
8. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte ist der Weihnachtsonkel
berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine
öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die zur Identifizierung von Personen
geeignet sind, nur mit deren (laut Datenschutzverordnung jederzeit
widerrufbarem) Einverständnis erfolgen.
III. Vergütung und Zahlung
1. Kostenvoranschläge des Weihnachtsonkels sind unverbindlich. An von ihm
erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen
Unterlagen behält sich der Weihnachtsonkel sämtliche Nutzungs- und
Verbreitungsrechte vor, die Urheberrechte an diesen Arbeiten liegen
grundsätzlich bei ihm.
2. Für Auftritte wird ein Honorar als Stundensatz vereinbart; eventuelle
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und
Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die
gebuchte Stundenzahl ist als eine Einheit zu verstehen. Ablaufbedingte Pausen,
Wartezeiten und / oder Zwischenfahrten werden als Arbeitszeit verstanden.
Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste (ergänzt durch die eventuell jeweils
individuell getroffenen Preisvereinbarungen), die Bestandteil dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist.
3. Hat der Auftraggeber dem Weihnachtsonkel keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Auftritte gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Gestaltung ausgeschlossen. Zur Gestaltung eines Auftrittes gibt es
ein kostenloses Vorgespräch per Telefon oder E-Mail, in dem die Abläufe
festgelegt werden, die als Basis für den Auftritt dienen.
4. Das Zahlungsziel liegt grundsätzlich bei 14 Tagen nach Rechnungserstellung,
sofern nicht individuell anders vereinbart. Mit Erreichen des Zahlungsziels gerät
der Auftraggeber automatisch in Verzug. Der Weihnachtsonkel ist berechtigt,
dann Verzugszinsen zum jeweils gültigen Satz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen sowie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein Mahnverfahren
anzustrengen.
5) Es gilt die Preisliste vom 1. Mai 2024 (siehe weiter unten). Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit - ebenso wie Preisabsprachen, sofern sie
nicht schriftlich vereinbart wurden.
IV. Haftung und Zahlungen im Schadensfall
1. Haftung bei nicht durch den Weihnachtsonkel oder den Auftraggeber zu
verantwortenden Schadensfällen:
A) Der Weihnachtsonkel haftet grundsätzlich nicht bei Verhinderung sowie
Verspätungen bei Auftritten oder Versand (Termine, Lieferungen) durch Dritte,
höhere Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Krankheit, Tod, Unfall) oder
technischen Versagen und die daraus resultierenden gänzlichen oder teilweisen
Schäden. Anzahlungen für bereits ordnungsgemäß geleistete und verwertbare
Teilarbeiten sind in diesem Fall vom Weihnachtsonkel nicht zurückzuzahlen,
Restzahlungen für bereits ordnungsgemäß geleistete und verwertbare
Teilarbeiten sind vom Auftraggeber zu leisten.
B) Der Auftraggeber haftet grundsätzlich nicht bei höherer Gewalt, wenn dadurch
verabredete Auftritte nicht erfolgen können. Er ist dennoch zur Zahlung bereits
ordnungsgemäß erfolgter und verwertbarer Teilarbeiten verpflichtet.
2. Haftung bei durch den Weihnachtsonkel zu verantwortenden Schadensfällen:
A) Der Weihnachtsonkel haftet bei selbst verschuldetem fahrlässigen Verlust
und/oder Beschädigung der Werke lediglich in Höhe der tatsächlichen und vom
Auftraggeber darzulegenden Schadenssumme bzw. bei Ersatzleistungen, die vom
Auftraggeber in Anspruch genommen werden, nur nach vorheriger Absprache mit
dem Auftraggeber sowie Freigabe des Ersatzangebotes und höchstens in Höhe
der Mehrkosten. Der Weihnachtsonkel ist berechtigt, selbst ein Ersatzangebot zu
erstellen.
B) Ist der Weihnachtsonkel aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall
nicht in der Lage, einen fest gebuchten Termin wahrzunehmen, und ist es nicht
möglich, einen anderen Termin zu vereinbaren oder eine andere Person im
Namen des Weihnachtsonkels zu beauftragen, werden alle an den
Weihnachtsonkel geleisteten Zahlungen nach Abzug bereits ordnungsgemäß
geleisteter und verwertbarer Teilarbeiten rückerstattet.
3. Haftung bei durch den Auftraggeber zu verantwortenden Schadensfällen:
Kündigt der Auftraggeber einen fest vereinbarten Auftrag nach Ablauf des
Rücktrittsrechtes, aber weniger als zehn Tage vor Beginn der Ausführung, ohne
dass der Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden trifft, so hat der Auftraggeber
dem Weihnachtsonkel 25 Prozent der bei Buchung vereinbarten Auftragssumme
als Schadensersatz zu zahlen. Dem Weihnachtsonkel bleibt die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens vorbehalten – beispielsweise, wenn durch den
jetzt gekündigten Auftrag ein anderer und jetzt nicht mehr auszuführender
Auftrag abgelehnt worden ist und sich für besagten Termin kein Ersatzauftrag
beschaffen lässt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren
tatsächlichen Schadens vorbehalten.
4. Der Weihnachtsonkel haftet nicht dafür, dass bestimmte vom Auftraggeber
gewünschte Auftrittsbestandteile nicht entstehen können, falls es keine
zuständigen Personen gibt, die bei der Bereitstellung von Personen, Locations,
Gegenständen oder Ähnlichem unterstützend mitwirken oder zur Verfügung
stehen. Zudem ist der Weihnachtsonkel berechtigt, Aufträge vor Ort abzulehnen,
deren Grundlagen sich maßgeblich verändert haben, ohne dass er zuvor darüber
informiert worden ist. Der Auftraggeber hat dennoch das vereinbarte Honorar als
Schadensersatz zu zahlen.
5. Die Haftung des Weihnachtsonkels und seiner Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. bei Auftritten anwesender Person,
Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die
sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von
Verzugsschäden (§ 286 BGB).
6. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen
Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber
kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie vom Weihnachtsonkel
ausdrücklich schriftlich als bindend bestätigt worden sind.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen,
die der Weihnachtsonkel nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so
erhöht sich das Honorar des Weihnachtsonkels, sofern ein Pauschalpreis
vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der
Weihnachtsonkel auch für die Mehrzeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Weihnachtsonkel
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder er diesen Mehraufwand
fahrlässig selbst zu verantworten hat. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu
vertreten, so kann der Weihnachtsonkel auch weitergehenden Schadensersatz
geltend machen.
3. Bei Aufträgen im Wert von mehr als 200 € (vereinbarter Preis bei Buchung)
wird eine sofortige Vorauszahlung in Höhe von 25 Prozent der vereinbarten
Summe fällig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag nach Verstreichen des
Rücktrittsrechtes, aber weniger als 10 Tage vor Beginn der Ausführung, ohne das
den Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden trifft, so darf der Weihnachtsonkel
die Vorauszahlung als Schadensersatz einbehalten. Kündigt der Auftraggeber den
Auftrag nach Verstreichen des Rücktrittsrechtes, aber weniger als 5 Tage vor
Beginn der Ausführung, ohne das den Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden
trifft, so darf der Weihnachtsonkel die Vorauszahlung als Schadensersatz
einbehalten sowie weitere 25 Prozent der Auftragssumme als Schadensersatz in
Rechnung stellen.
4. Dem Weihnachtsonkel bleibt zu den Punkten 2 bis 3 dieses Abschnitts die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem
Auftraggeber bleibt zu den Punkten 2 bis 3 dieses Abschnitts der Nachweis eines
geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Weihnachtsonkel aus der
Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und
Datenträger Eigentum des Weihnachtsonkel. Eine Weitergabe auch von
Bestandteilen der Produkte an Dritte ist bis zur endgültigen Bezahlung untersagt
(Eigentumsvorbehalt).
2. Produkte des Weihnachtsonkels, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen,
dürfen nicht verpfändet werden.
VII. Rücktrittsrecht
1. Der Auftraggeber hat gemäß gesetzlicher Regelung nach Auftragsbuchung ein
14-tägiges Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag ist schriftlich zu erklären.
Das ist beim Weihnachtsonkel so geregelt:
a) Terminanfragen: Nach Ihrer Anfrage erhalten SIe eine Absage oder eine
Bestätigung für Ihren Termin - die Zusage müssen Sie innerhalb von 3 Tagen
bestätigen, andernfalls kann der Termin anderweitig vergeben werden. Das 14-
tägige Rücktrittsrecht gilt erst nach Versand der Bestätigung durch Sie. Der
Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist kostenfrei, wenn die Frist eingehalten
wird.
b) Warenanfragen: Nach Ihrer Bestellung wird die Ware schnellstmöglich
verschickt. Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt dann ab dem Erhalt der Ware durch
Sie. Wird die Frist nicht eingehalten, gelten folgende Schadensersatzregelungen
im Falle Ihres Rücktritts:
c) Terminanfragen: Kann der Termin über die Warteliste mit einem anderen
Kunden oder einer anderen Kundin besetzt werden, entfällt ein Schadensersatz.
Ist die gesetzliche Rücktrittsfrist abgelaufen und liegt die Kündigung durch den
Auftragsgeber weniger als 10 Tage vor dem bestätigten Termin, wird ein
Schadensersatz von 25 Prozent der Auftragssumme durch den Auftragsgeber
fällig. Wird der Termin 5 Tage oder weniger vor dem Termin gekündigt, werden 50
Prozent der Auftragssumme fällig.
2. Vom gesetzlichen Rücktrittsrecht nicht abgedeckt sind personalisierte
Arbeiten (Brief vom Weihnachtsmann). Wird der Weihnachtsonkel gebucht und
der verabredete Produktionszeitraum liegt innerhalb der eigentlichen
gesetzlichen Rücktrittsfrist, verkürzt sich diese entsprechend. Die
personalisierten Arbeiten können nicht vom Auftraggeber zurückgegeben
werden, sofern sie nicht fehlerhaft sind.
3. Der Weihnachtsonkel behält sich das Recht vor, Aufträge auch kurzfristig zu
kündigen, wenn sich erst nach Abschluss herausstellt, dass sie gegen geltendes
Recht und Gesetz verstoßen. Dem Auftraggeber steht dann kein Schadensersatz
zu.
VIII. Aufbewahrung von Dateien und Daten
1. Der Weihnachtsonkel ist nach Europäischer Datenschutzgrundverordnung aus
Mai 2018 verpflichtet, Daten und Dateien nach Abschluss eines Auftrages
dauerhaft zu löschen.
2. Darüber hat der Weihnachtsonkel den Auftraggeber zu informieren, was über
diese Allgemenen Geschäftsbedingugen sowie die Datenschutzerklärung erfolgt.
Der Auftraggeber muss dann, sofern er das wünscht, dieser sofortigen Löschung
widersprechen. Der Auftraggeber hat anzugeben, wie lange seine Daten und
Dateien durch den Weihnachtsonkel aufzubewahren sind. Der Auftraggeber ist
jederzeit berechtigt, kostenfrei Information über seine gespeicherten Dateien und
Daten zu erhalten und diese – auch trotz vereinbarter längerer
Aufbewahrungsfrist – kostenfrei löschen zu lassen.
3. Im übrigen gilt für die Aufbewahrung von Dateien und Daten die
Datenschutzerklärung des Weihnachtsonkels, die auf der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018 basiert. Der Weihnachtsonkel hält
alle notwendigen Daten für die Abwicklung eines Auftrages vor, bis dieser
abgeschlossen ist. Daten, deren Speicherung gesetzlichen Regelungen
unterliegen wie beispielsweise Auftraggeberdaten auf Rechnungen, werden den
jeweiligen gesetzichen Fristen nach gespeichert.
IX. Datenschutz
1. Die dem Weihnachtsonkel mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden
elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der
Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Weihnachtsonkel verpflichtet sich, alle
ihm im Rahmen des Auftrages bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln. Eine Weitergabe der Daten von Auftraggebern an Dritte findet
ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage statt, sofern der Weihnachtsonkel
staatlichen Stellen wie Finanzamt oder Strafverfolgungsbehörden gegenüber
dazu gesetzlich verpflichtet ist.
2. Grundlage für den Datenschutz durch den Weihnachtsonkel ist seine
Datenschutzerklärung, die auf der Europäischen Datenschutzgrundverordnung
aus Mai 2018 basiert.
X. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Weihnachtsonkel
übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung aller
abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung
besitzt. Der Auftraggeber stellt den Weihnachtsonkel frei von Ersatzansprüchen
Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, die im Rahmen seines
Auftrages mit fotografiert werden sollen, mit der Anfertigung einer
entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen
hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilt der Auftraggeber dem
Weihnachtsonkel vor Beginn der Aufnahme unaufgefordert mit bzw. informiert
Dritte über die zu erfolgenden Fotoaufnahmen und holt ihre Erlaubnis dafür ein
bzw. weist sie darauf hin, dass sie im Rahmen des Termins mit dem
Weihnachtsonkel aktiv Fotoaufnahmen von sich verhindern müssen, wenn sie mit
diesen nicht einverstanden sind. Bei Minderjährigen ist die Erlaubnis der
Erziehungsberechtigten erforderlich.
XI. Preise:
Die aktuell gültige Preisliste tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2024 in Kraft. Alle
bisherigen Preislisten verlieren damit ihre Gültigkeit. Schriftlich bestätigte
Preisabsprachen für vorher erteilte Aufträge behalten ihre Gültigkeit. Alle Preise
sind Bruttopreise bzw. Endverbraucherpreise. Alle Preise sind frei und können
jederzeit geändert werden.
1) EInstündiger Auftritt (Kindergeburtstag, Fotoaktion, Kindergruppenbesuch): 60
Euro, jede weitere angefangene Stunde 60 Euro
2) Auftritt zu Heiligabend: 60 Euro (Dauer inklusive Anfahrt 1 Stunde)
3) Anfahrtspauschale Termin außerhalb Landkreis Gifhorn: 25 Euro
4) Kilometergeldpauschale Anfahrt außerhalb Landkreis Gifhorn: 0,30 Euro je
Kilometer ab Landkreisgrenze
5) Brief vom Weihnachtsmann: 15 Euro
6) Lesungen: Bis zu einer Stunde 60 Euro, für längere Lesungen nach Absprache.
Hinweis: Lesungen mit Kindern können bereits vor Ablauf einer Stunde enden, da
Kinder schneller die Konzentration verlieren.
7) Weihnachtsmannschule: Dieses Angebot erfolgt im Auftrage Dritter, welche
auch für die jeweiligen Preise, Abrechnung und Ausstattung des Angebotes für
die Endkunden verantwortlich sind. Die Honorierung des Weihnachtsonkels
erfolgt bei einer Weihnachtsmannschule in einer Kreisvolkshochschule nach den
jeweils gültigen Honorarsätzen der jeweiligen Kreisvolkshochschule. Die
Honorierung bei einer Weihnachtsmannschule bei anderen Anbietern erfolgt nach
Absprache.
XII. Auftrittslängen:
1) Lesungen: Lesungen für Erwachsene dauern in der Regel eine Stunde. Längere
Lesungen nach Absprache. Lesungen für Kinder sollten nicht länger als eine
Stunde dauern, in der Regel verlieren Kinder bereits vor Ablauf dieser Stunde die
Konzentration. Hier sind also kürzere Lesungen denkbar. Abrechnet wird aber
immer die Einheit Lesung, die mit 60 Euro je angefangene Stunde abgerechnet
wird.
2) Auftritte: Auftritte werden im Stundentakt kalkuliert. Grundsätzlich ist jede
Länge denkbar.
3) Heiligabend: Besuche zu Heiligabend bei Familien werden im Stundentakt
geplant. Jeder Besuch dauert maximal eine Stunde. Ist im Anschluss ein weiterer
Termin angesetzt, verkürzt sich diese Stunde um die Fahrtzeit zum nächsten
Auftritt. Abrechnet wird aber immer die Einheit Besuch zu Heiligabend. Auftritte
können vorher abgebrochen werden, wenn kleine Kinder panisch reagieren. Der
Auftritt wird trotzdem wie gebucht abgerechnet.
4) Alle weiteren Auftrittslängen unterliegen individuellen Absprachen.
XIII. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
1. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,
so ist der Geschäftssitz des Weihnachtsonkels als Gerichtsstand vereinbart.
Sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine natürliche Person handelt, wird
ebenfalls der Geschäftssitz des Weihnachtsonkels als Gerichtsstand vereinbart.
2. Salvatorische Klausel: Ist oder wird eine der Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, bleiben alle anderen Bestimmungen
davon in ihrer Gültigkeit unberührt.
3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass bei Vertragsabschluss keine anderen
Regelwerke der Vertragsparteien (Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Datenschutzerklärung, Haftungsausschluss) gelten sollen als die des
Weihnachtsonkels in der jeweils dann aktuellen Form.
4. Untrennbare Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die
jeweils gültige Preisliste des Weihnachtsonkel sowie die Datenschutzerklärung
auf Grundlage der Europäischen Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018. Alle
drei Regelwerke sind auf der Internetseite des Weihnachtsonkel unter
www.weihnachtsonkel.de einzusehen und können jederzeit kostenlos per E- Mail
an weihnachtsonkel@freenet.de angefordert werden. Dabei ist die aktuelle
Preisliste integrierter Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
kein separates Regelwerk. Alle bisherigen Fassungen der genannten Regelungen
verlieren mit dem Inkrafttreten einer neuen Regelung ihre Wirksamkeit.
5. Geltungsbereich dieser Vereinbarung ist der Geltungsbereich der
bundesdeutschen Gesetzgebung. Grundlagen sind das Deutsche Grundgesetz
sowie das Bürgerliche Gesetzbuch.
XIIII. Sonstiges
1. Der Weihnachtsonkel weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise
für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen
muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen, für die
ordnungsgemäße Abwicklung ist der Auftraggeber verantwortlich.
2. Mit Erteilen eines Auftrages stellt der Auftraggeber den Weihnachtsonkel
automatisch von jeglicher Geltungmachung der Rechte Dritter frei, die sich aus
dem Auftrag ergeben könnten, sofern der Weihnachtsonkel Schäden nicht grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.