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Allgemeine 
  Geschäftsbedingungen
 
  
  
  
 
  Weihnachtsonkel Gifhorn-Kästorf Thorsten Behrens
  I. Allgemeines 
  1. Die nachfolgende Bezeichnung „Weihnachtsonkel“ bezieht sich auf Thorsten Behrens. 
  2. Sämtliche Auftritte als Weihnachtsmanndarsteller sowie Produktion, Vermittlung und Versand von 
  Produkten jeglicher Art und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich 
  aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle 
  künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht 
  ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 
  II. Urheberrecht und Nutzungsrechte 
  1. Dem Weihnachtsonkel steht das Urheberrecht an von ihm produzierten Werken (Büchern, Texten, 
  Karten, Fotos) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Dies gilt besonders auch für von ihm 
  erstellte Fotos von Auftritten.
  2. Die vom Weihnachtsonkel hergestellten Werke (hier vor allem Fotos von Auftritten) sind 
  grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch (einfaches Nutzungsrecht) des Auftraggebers bestimmt. 
  Überträgt der Weihnachtsonkel Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache 
  Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich (schriftlich) etwas anderes vereinbart wurde. 
  Eine Weitergabe von Nutzungsrechten vom Auftraggeber an Dritte bedarf der besonderen 
  Vereinbarung mit dem Weihnachtsonkel. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die 
  der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl 
  überlassen werden. 
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über nach vollständiger Bezahlung aller dem 
  Weihnachtsonkel aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen (Eigentumsvorbehalt). 
  4. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen 
  und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 
  5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Weihnachtsonkel, sofern nichts anderes vereinbart 
  wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. 
  6. Die Bearbeitung von Werken des Weihnachtsonkels (z.B. digitale Bildbearbeitung, Montage oder 
  sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung (analog 
  oder digital), die Verbreitung von Werken des Weihnachtsonkel im Internet, in Online-Datenbanken, 
  in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt 
  sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern sowie die öffentliche Wiedergabe auf 
  Bildschirmen oder Projektoren sind nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem 
  Weihnachtsonkel und dem Auftraggeber gestattet. 
  7. Der Weihnachtsonkel ist nicht verpflichtet, Datenträger und/oder Dateien aus dem jeweiligen 
  Auftrag an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart 
  wurde. Die Herausgabe erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste, die Bestandteil dieser 
  Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Die Herausgabe durch die erfassten persönlichen Daten 
  erfolgt im Bedarfsfall nach den Vorgaben der Europäischen Datenschutzverordnung aus Mai 2018. 
  8. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte ist der Weihnachtsonkel berechtigt, die Werke im 
  Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die zur 
  Identifizierung von Personen geeignet sind, nur mit deren (laut Datenschutzverordnung jederzeit 
  widerrufbarem) Einverständnis erfolgen.
  III. Vergütung und Zahlung 
  1. Kostenvoranschläge des Weihnachtsonkels sind unverbindlich. An von ihm erstellten 
  Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der 
  Weihnachtsonkel sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor, die Urheberrechte an diesen 
  Arbeiten liegen grundsätzlich bei ihm. 
  2. Für Auftritte wird ein Honorar als Stundensatz vereinbart; eventuelle Nebenkosten (Reisekosten, 
  Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom 
  Auftraggeber zu tragen. Die gebuchte Stundenzahl ist als eine Einheit zu verstehen. Ablaufbedingte 
  Pausen, Wartezeiten und / oder Zwischenfahrten werden als Arbeitszeit verstanden. Grundlage ist 
  die jeweils gültige Preisliste (ergänzt durch die eventuell jeweils individuell getroffenen 
  Preisvereinbarungen), die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. 
  3. Hat der Auftraggeber dem Weihnachtsonkel keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der 
  Gestaltung der Auftritte gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Gestaltung ausgeschlossen. 
  Zur Gestaltung eines Auftrittes gibt es ein kostenloses Vorgespräch per Telefon oder E-Mail, in dem 
  die Abläufe festgelegt werden, die als Basis für den Auftritt dienen.
  5. Das Zahlungsziel liegt grundsätzlich bei 14 Tagen nach Rechnungserstellung, sofern nicht 
  individuell anders vereinbart. Mit Erreichen des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber automatisch in 
  Verzug. Der Weihnachtsonkel ist berechtigt, dann Verzugszinsen zum jeweils gültigen Satz der 
  Deutschen Bundesbank zu berechnen sowie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein 
  Mahnverfahren anzustrengen. 
  IV. Haftung und Zahlungen im Schadensfall 
  1. Haftung bei nicht durch den Weihnachtsonkel oder den Auftraggeber zu verantwortenden 
  Schadensfällen:  
  A) Der Weihnachtsonkel haftet grundsätzlich nicht bei Verhinderung sowie Verspätungen bei 
  Auftritten oder Versand (Termine, Lieferungen) durch Dritte, höhere Gewalt (z. B. Streik, 
  Naturkatastrophen, Krankheit, Tod, Unfall) oder technischen Versagen und die daraus resultierenden 
  gänzlichen oder teilweisen Schäden. Anzahlungen für bereits ordnungsgemäß geleistete und 
  verwertbare Teilarbeiten sind in diesem Fall vom Weihnachtsonkel nicht zurückzuzahlen, 
  Restzahlungen für bereits ordnungsgemäß geleistete und verwertbare Teilarbeiten sind vom 
  Auftraggeber zu leisten.   
  B) Der Auftraggeber haftet grundsätzlich nicht bei höherer Gewalt, wenn dadurch verabredete 
  Auftritte nicht erfolgen können. Er ist dennoch zur Zahlung bereits ordnungsgemäß erfolgter und 
  verwertbarer Teilarbeiten verpflichtet. 
  2. Haftung bei durch den Weihnachtsonkel zu verantwortenden Schadensfällen: 
  A) Der Weihnachtsonkel haftet bei selbst verschuldetem fahrlässigen Verlust und/oder Beschädigung 
  der Werke lediglich in Höhe der tatsächlichen und vom Auftraggeber darzulegenden Schadenssumme 
  bzw. bei Ersatzleistungen, die vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden, nur nach vorheriger 
  Absprache mit dem Auftraggeber sowie Freigabe des Ersatzangebotes und höchstens in Höhe der 
  Mehrkosten. Der Weihnachtsonkel ist berechtigt, selbst ein Ersatzangebot zu erstellen.  
  B) Ist der Weihnachtsonkel aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall nicht in der Lage, 
  einen fest gebuchten Termin wahrzunehmen, und ist es nicht möglich, einen anderen Termin zu 
  vereinbaren oder eine andere Person im Namen des Weihnachtsonkels zu beauftragen, werden alle 
  an den Weihnachtsonkel geleisteten Zahlungen nach Abzug bereits ordnungsgemäß geleisteter und 
  verwertbarer Teilarbeiten rückerstattet.     
  3. Haftung bei durch den Auftraggeber zu verantwortenden Schadensfällen: Kündigt der 
  Auftraggeber einen fest vereinbarten Auftrag nach Ablauf des Rücktrittsrechtes, aber weniger als 
  zehn Tage vor Beginn der Ausführung, ohne dass der Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden trifft, 
  so hat der Auftraggeber dem Weihnachtsonkel 25 Prozent der bei Buchung vereinbarten 
  Auftragssumme als Schadensersatz zu zahlen. Dem Weihnachtsonkel bleibt die Geltendmachung 
  eines weitergehenden Schadens vorbehalten – beispielsweise, wenn durch den jetzt gekündigten 
  Auftrag ein anderer und jetzt nicht mehr auszuführender Auftrag abgelehnt worden ist und sich für 
  besagten Termin kein Ersatzauftrag beschaffen lässt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines 
  geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. 
  4. Der Weihnachtsonkel haftet nicht dafür, dass bestimmte vom Auftraggeber gewünschte 
  Auftrittsbestandteile nicht entstehen können, falls es keine zuständigen Personen gibt, die bei der 
  Bereitstellung von Personen, Locations, Gegenständen oder Ähnlichem unterstützend mitwirken 
  oder zur Verfügung stehen. Zudem ist der Weihnachtsonkel berechtigt, Aufträge vor Ort abzulehnen, 
  deren Grundlagen sich maßgeblich verändert haben, ohne dass er zuvor darüber informiert worden 
  ist. Der Auftraggeber hat dennoch das vereinbarte Honorar als Schadensersatz zu zahlen.
  5. Die Haftung des Weihnachtsonkels und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für 
  vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht 
  bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. bei Auftritten anwesender 
  Person, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der 
  Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet 
  ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). 
  6. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf 
  Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die 
  Versendung erfolgt. 
  V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz 
  1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie vom Weihnachtsonkel ausdrücklich 
  schriftlich als bindend bestätigt worden sind. 
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der 
  Weihnachtsonkel nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des 
  Weihnachtsonkels, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar 
  vereinbart, erhält der Weihnachtsonkel auch für die Mehrzeit den vereinbarten Stunden- oder 
  Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Weihnachtsonkel kein oder ein 
  geringerer Schaden entstanden ist oder er diesen Mehraufwand fahrlässig selbst zu verantworten 
  hat. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Weihnachtsonkel auch 
  weitergehenden Schadensersatz geltend machen. 
  4. Bei Aufträgen im Wert von mehr als 200 € (vereinbarter Preis bei Buchung) wird eine sofortige 
  Vorauszahlung in Höhe von 25 Prozent der vereinbarten Summe fällig. Kündigt der Auftraggeber den 
  Auftrag nach Verstreichen des Rücktrittsrechtes, aber weniger als 10 Tage vor Beginn der 
  Ausführung, ohne das den Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden trifft, so darf der 
  Weihnachtsonkel die Vorauszahlung als Schadensersatz einbehalten. Kündigt der Auftraggeber den 
  Auftrag nach Verstreichen des Rücktrittsrechtes, aber weniger als 5 Tage vor Beginn der 
  Ausführung, ohne das den Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden trifft, so darf der 
  Weihnachtsonkel die Vorauszahlung als Schadensersatz einbehalten sowie weitere 25 Prozent der 
  Auftragssumme als Schadensersatz in Rechnung stellen.
  6. Dem Weihnachtsonkel bleibt zu 2) – 4 die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens 
  vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu 2) – 54) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen 
  Schadens vorbehalten. 
  VI. Eigentumsvorbehalt 
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Weihnachtsonkel aus der Geschäftsbeziehung 
  zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des 
  Weihnachtsonkel. Eine Weitergabe auch von Bestandteilen der Produkte an Dritte ist bis zur 
  endgültigen Bezahlung untersagt (Eigentumsvorbehalt). 
  2. Produkte des Weihnachtsonkels, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht 
  verpfändet werden. 
  VII. Rücktrittsrecht 
  1. Der Auftraggeber hat gemäß gesetzlicher Regelung nach Auftragsbuchung ein 14-tägiges 
  Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag ist schriftlich zu erklären. 
  Das ist beim Weihnachtsonkel so geregelt:
  a) Terminanfragen: Nach Ihrer Anfrage erhalten SIe eine Absage oder eine Bestätigung für Ihren 
  Termin - die Zusage müssen Sie innerhalb von 3 Tagen bestätigen, andernfalls kann der Termin 
  anderweitig vergeben werden. Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt erst nach Versand der Bestätigung 
  durch Sie. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist kostenfrei, wenn die Frist eingehalten wird.
  b) Warenanfragen: Nach Ihrer Bestellung wird die Ware schnellstmöglich verschickt. Das 14-tägige 
  Rücktrittsrecht gilt dann ab dem Erhalt der Ware durch Sie.
  Wird die Frist nicht eingehalten, gelten folgende Schadensersatzregelungen im Falle Ihres 
  Rücktritts:
  c) Terminanfragen: Kann der Termin über die Warteliste mit einem anderen Kunden oder einer 
  anderen Kundin besetzt werden, entfällt ein Schadensersatz. Ist die gesetzliche Rücktrittsfrist 
  abgelaufen und liegt die Kündigung durch den Auftragsgeber weniger als 10 Tage vor dem 
  bestätigten Termin, wird ein Schadensersatz von 25 Prozent der Auftragssumme durch den 
  Auftragsgeber fällig. Wird der Termin 5 Tage oder weniger vor dem Termin gekündigt, werden 50 
  Prozent der Auftragssumme fällig.
  2. Vom gesetzlichen Rücktrittsrecht nicht abgedeckt sind personalisierte Arbeiten (Brief vom 
  Weihnachtsmann). Wird der Weihnachtsonkel gebucht und der verabredete Produktionszeitraum liegt 
  innerhalb der eigentlichen gesetzlichen Rücktrittsfrist, verkürzt sich diese entsprechend. Die 
  personalisierten Arbeiten können nicht vom Auftraggeber zurückgegeben werden, sofern sie nicht 
  fehlerhaft sind. 
  3. Der Weihnachtsonkel behält sich das Recht vor, Aufträge auch kurzfristig zu kündigen, wenn sich 
  erst nach Abschluss herausstellt, dass sie gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen. Dem 
  Auftraggeber steht dann kein Schadensersatz zu. 
  VIII. Aufbewahrung von Dateien und Daten
  1. Der Weihnachtsonkel ist nach Europäischer Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018 
  verpflichtet, Daten und Dateien nach Abschluss eines Auftrages dauerhaft zu löschen. 
  2. Darüber hat der Weihnachtsonkel den Auftraggeber zu informieren, was über die Allgemenen 
  Geschäftsbedingugen erfolgt. Der Auftraggeber muss dann, sofern er das wünscht, dieser sofortigen 
  Löschung widersprechen. Der Auftraggeber hat anzugeben, wie lange seine Daten und Dateien durch 
  den Weihnachtsonkel aufzubewahren sind. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, kostenfrei 
  Information über seine gespeicherten Dateien und Daten zu erhalten und diese – auch trotz 
  vereinbarter längerer Aufbewahrungsfrist – kostenfrei löschen zu lassen. 
  3. Im übrigen gilt für die Aufbewahrung von Dateien und Daten die Datenschutzerklärung des 
  Weihnachtsonkels, die auf der Europäischen Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018 basiert. 
  IX. Datenschutz 
  1. Die dem Weihnachtsonkel mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, 
  soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der 
  Weihnachtsonkel verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekanntgewordenen 
  Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten von Auftraggebern an Dritte 
  findet ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage statt, sofern der Weihnachtsonkel staatlichen 
  Stellen wie Finanzamt oder Strafverfolgungsbehörden gegenüber dazu gesetzlich verpflichtet ist. 
  2. Grundlage für den Datenschutz durch den Weihnachtsonkel ist die Datenschutzerklärung, die auf 
  der Europäischen Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018 basiert. 
  X. Nebenpflichten 
  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Weihnachtsonkel übergebenen Vorlagen und 
  Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen 
  die Einwilligung aller abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung 
  besitzt. Der Auftraggeber stellt den Weihnachtsonkel frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der 
  Verletzung dieser Pflicht beruhen. 
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, die im Rahmen seines Auftrages mit 
  fotografiert werden sollen, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes 
  einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilt der 
  Auftraggeber dem Weihnachtsonkel vor Beginn der Aufnahme unaufgefordert mit bzw. informiert 
  Dritte über die zu erfolgenden Fotoaufnahmen und holt ihre Erlaubnis dafür ein bzw. weist sie darauf 
  hin, dass sie im Rahmen des Termins mit dem Weihnachtsonkel aktiv Fotoaufnahmen von sich 
  verhindern müssen, wenn sie mit diesen nicht einverstanden sind. Bei Minderjährigen ist die 
  Erlaubnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  XI. Preise:
  Die aktuell gültige Preisliste tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. Alle bisherigen Preislisten 
  verlieren damit ihre Gültigkeit. Schriftlich bestätigte Preisabsprachen für vorher erteilte Aufträge 
  behalten ihre Gültigkeit. Alle Preise sind Bruttopreise bzw. Endverbraucherpreise. Alle Preise sind 
  frei und können jederzeit geändert werden.
  1) EInstündiger Auftritt (Kindergeburtstag, Fotoaktion, Kindergruppenbesuch): 60 Euro, jede weitere 
  angefangene Stunde 60 Euro
  2) Auftritt zu Heiligabend: 60 Euro
  3) Anfahrtspauschale Termin außerhalb Landkreis Gifhorn: 25 Euro
  4) Kilometergeldpauschale Anfahrt außerhalb Landkreis Gifhorn: 0,30 Euro je Kilometer ab 
  Landkreisgrenze
  5 Brief vom Weihnachtsmann: 15 Euro
  6 Lesungen: Bis zu einer Stunde 60 Euro, für längere Lesungen nach Absprache. Hinweis: Lesungen 
  mit Kindern können bereits vor Ablauf einer Stunde enden, da Kinder schneller die Konzentration 
  verlieren.
  7) Weihnachtsmannschule: Dieses Angebot erfolgt im Auftrage Dritter, welche auch für die 
  jeweiligen Preise, Abrechnung und Ausstattung des Angebotes für die Endkunden verantwortlich 
  sind. Die Honorierung des Weihnachtsonkels erfolgt bei einer Weihnachtsmannschule in einer 
  Kreisvolkshochschule nach den jeweils gültigen Honorarsätzen der jeweiligen 
  Kreisvolkshochschule. Die Honorierung bei einer Weihnachtsmannschule bei anderen Anbietern 
  erfolgt nach Absprache.
  XII. Auftrittslängen:
  1) Lesungen: Lesungen für Erwachsene dauern in der Regel eine Stunde. Längere Lesungen nach 
  Absprache. Lesungen für Kinder sollten nicht länger als eine Stunde dauern, in der Regel verlieren 
  Kinder bereits vor Ablauf dieser Stunde die Konzentration. Hier sind also kürzere Lesungen denkbar. 
  Abrechnet wird aber immer die Einheit Lesung.
  2) Auftritte: Auftritte werden im Stundentakt kalkuliert. Grundsätzlich ist jede Länge denkbar.
  3) Heiligabend: Besuche zu Heiligabend bei Familien werden im Stundentakt geplant. Jeder Besuch 
  dauert maximal eine Stunde. Ist im Anschluss ein weiterer Termin angesetzt, verkürzt sich diese 
  Stunde um die Fahrtzeit zum nächsten Auftritt. Abrechnet wird aber immer die Einheit Besuch zu 
  Heiligabend. Auftritte können vorher abgebrochen werden, wenn kleine Kinder panisch reagieren. 
  Der Auftritt wird trotzdem wie gebucht abgerechnet.
  XIII. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel 
  1. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des 
  öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des 
  Weihnachtsonkels als Gerichtsstand vereinbart. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine 
  natürliche Person handelt, wird ebenfalls der Geschäftssitz des Weihnachtsonkels als Gerichtsstand 
  vereinbart. 
  2. Salvatorische Klausel: Ist oder wird eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen 
  Geschäftsbedingungen ungültig, bleiben alle anderen Bestimmungen davon in ihrer Gültigkeit 
  unberührt. 
  3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass bei Vertragsabschluss keine anderen Regelwerke der 
  Vertragsparteien (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Haftungsausschluss) 
  gelten sollen als die des Weihnachtsonkels in der jeweils dann aktuellen Form. 
  4. Untrennbare Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils gültige 
  Preisliste des Weihnachtsonkel sowie die Datenschutzerklärung auf Grundlage der Europäischen 
  Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018. Alle drei Regelwerke sind auf der Internetseite des 
  Weihnachtsonkel unter www.weihnachtsonkel.de einzusehen und können jederzeit kostenlos per E- 
  Mail an weihnachtsonkel@freenet.de angefordert werden. Dabei ist die aktuelle Preisliste 
  integrierter Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und kein separates Regelwerk. 
  Alle bisherigen Fassungen der genannten Regelungen verlieren mit dem Inkrafttreten einer neuen 
  Regelung ihre Wirksamkeit. 
  5. Geltungsbereich dieser Vereinbarung ist der Geltungsbereich der bundesdeutschen 
  Gesetzgebung. Grundlagen sind das Deutsche Grundgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch. 
  XIIII. Sonstiges
  1. Der Weihnachtsonkel weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte 
  Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der 
  Auftraggeber selbst kundig machen, für die ordnungsgemäße Abwicklung ist der Auftraggeber 
  verantwortlich.
  2. Mit Erteilen eines Auftrages stellt der Auftraggeber den Weihnachtsonkel automatisch von 
  jeglicher Geltungmachung der Rechte Dritter frei, die sich aus dem Auftrag ergeben könnten, sofern 
  der Weihnachtsonkel Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
  
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
  
 