© 2014 by Thorsten Behrens, Gifhorn, Germany

Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Weihnachtsonkel Gifhorn-Kästorf Thorsten Behrens I. Allgemeines 1. Die nachfolgende Bezeichnung „Weihnachtsonkel“ bezieht sich auf Thorsten Behrens. 2. Sämtliche Auftritte als Weihnachtsmanndarsteller sowie Produktion, Vermittlung und Versand von Produkten jeglicher Art und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. II. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1. Dem Weihnachtsonkel steht das Urheberrecht an von ihm produzierten Werken (Büchern, Texten, Karten, Fotos) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Dies gilt besonders auch für von ihm erstellte Fotos von Auftritten. 2. Die vom Weihnachtsonkel hergestellten Werke (hier vor allem Fotos von Auftritten) sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch (einfaches Nutzungsrecht) des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Weihnachtsonkel Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich (schriftlich) etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten vom Auftraggeber an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung mit dem Weihnachtsonkel. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. 3. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über nach vollständiger Bezahlung aller dem Weihnachtsonkel aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen (Eigentumsvorbehalt). 4. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Weihnachtsonkel, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. 6. Die Bearbeitung von Werken des Weihnachtsonkels (z.B. digitale Bildbearbeitung, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung (analog oder digital), die Verbreitung von Werken des Weihnachtsonkel im Internet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern sowie die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren sind nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Weihnachtsonkel und dem Auftraggeber gestattet. 7. Der Weihnachtsonkel ist nicht verpflichtet, Datenträger und/oder Dateien aus dem jeweiligen Auftrag an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Herausgabe erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Die Herausgabe durch die erfassten persönlichen Daten erfolgt im Bedarfsfall nach den Vorgaben der Europäischen Datenschutzverordnung aus Mai 2018. 8. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte ist der Weihnachtsonkel berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die zur Identifizierung von Personen geeignet sind, nur mit deren (laut Datenschutzverordnung jederzeit widerrufbarem) Einverständnis erfolgen. III. Vergütung und Zahlung 1. Kostenvoranschläge des Weihnachtsonkels sind unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Weihnachtsonkel sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor, die Urheberrechte an diesen Arbeiten liegen grundsätzlich bei ihm. 2. Für Auftritte wird ein Honorar als Stundensatz vereinbart; eventuelle Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die gebuchte Stundenzahl ist als eine Einheit zu verstehen. Ablaufbedingte Pausen, Wartezeiten und / oder Zwischenfahrten werden als Arbeitszeit verstanden. Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste (ergänzt durch die eventuell jeweils individuell getroffenen Preisvereinbarungen), die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. 3. Hat der Auftraggeber dem Weihnachtsonkel keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Auftritte gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Gestaltung ausgeschlossen. Zur Gestaltung eines Auftrittes gibt es ein kostenloses Vorgespräch per Telefon oder E-Mail, in dem die Abläufe festgelegt werden, die als Basis für den Auftritt dienen. 5. Das Zahlungsziel liegt grundsätzlich bei 14 Tagen nach Rechnungserstellung, sofern nicht individuell anders vereinbart. Mit Erreichen des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Der Weihnachtsonkel ist berechtigt, dann Verzugszinsen zum jeweils gültigen Satz der Deutschen Bundesbank zu berechnen sowie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein Mahnverfahren anzustrengen. IV. Haftung und Zahlungen im Schadensfall 1. Haftung bei nicht durch den Weihnachtsonkel oder den Auftraggeber zu verantwortenden Schadensfällen:  A) Der Weihnachtsonkel haftet grundsätzlich nicht bei Verhinderung sowie Verspätungen bei Auftritten oder Versand (Termine, Lieferungen) durch Dritte, höhere Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Krankheit, Tod, Unfall) oder technischen Versagen und die daraus resultierenden gänzlichen oder teilweisen Schäden. Anzahlungen für bereits ordnungsgemäß geleistete und verwertbare Teilarbeiten sind in diesem Fall vom Weihnachtsonkel nicht zurückzuzahlen, Restzahlungen für bereits ordnungsgemäß geleistete und verwertbare Teilarbeiten sind vom Auftraggeber zu leisten.   B) Der Auftraggeber haftet grundsätzlich nicht bei höherer Gewalt, wenn dadurch verabredete Auftritte nicht erfolgen können. Er ist dennoch zur Zahlung bereits ordnungsgemäß erfolgter und verwertbarer Teilarbeiten verpflichtet. 2. Haftung bei durch den Weihnachtsonkel zu verantwortenden Schadensfällen: A) Der Weihnachtsonkel haftet bei selbst verschuldetem fahrlässigen Verlust und/oder Beschädigung der Werke lediglich in Höhe der tatsächlichen und vom Auftraggeber darzulegenden Schadenssumme bzw. bei Ersatzleistungen, die vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden, nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber sowie Freigabe des Ersatzangebotes und höchstens in Höhe der Mehrkosten. Der Weihnachtsonkel ist berechtigt, selbst ein Ersatzangebot zu erstellen.  B) Ist der Weihnachtsonkel aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall nicht in der Lage, einen fest gebuchten Termin wahrzunehmen, und ist es nicht möglich, einen anderen Termin zu vereinbaren oder eine andere Person im Namen des Weihnachtsonkels zu beauftragen, werden alle an den Weihnachtsonkel geleisteten Zahlungen nach Abzug bereits ordnungsgemäß geleisteter und verwertbarer Teilarbeiten rückerstattet.     3. Haftung bei durch den Auftraggeber zu verantwortenden Schadensfällen: Kündigt der Auftraggeber einen fest vereinbarten Auftrag nach Ablauf des Rücktrittsrechtes, aber weniger als zehn Tage vor Beginn der Ausführung, ohne dass der Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden trifft, so hat der Auftraggeber dem Weihnachtsonkel 25 Prozent der bei Buchung vereinbarten Auftragssumme als Schadensersatz zu zahlen. Dem Weihnachtsonkel bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten – beispielsweise, wenn durch den jetzt gekündigten Auftrag ein anderer und jetzt nicht mehr auszuführender Auftrag abgelehnt worden ist und sich für besagten Termin kein Ersatzauftrag beschaffen lässt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. 4. Der Weihnachtsonkel haftet nicht dafür, dass bestimmte vom Auftraggeber gewünschte Auftrittsbestandteile nicht entstehen können, falls es keine zuständigen Personen gibt, die bei der Bereitstellung von Personen, Locations, Gegenständen oder Ähnlichem unterstützend mitwirken oder zur Verfügung stehen. Zudem ist der Weihnachtsonkel berechtigt, Aufträge vor Ort abzulehnen, deren Grundlagen sich maßgeblich verändert haben, ohne dass er zuvor darüber informiert worden ist. Der Auftraggeber hat dennoch das vereinbarte Honorar als Schadensersatz zu zahlen. 5. Die Haftung des Weihnachtsonkels und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. bei Auftritten anwesender Person, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). 6. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt. V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz 1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie vom Weihnachtsonkel ausdrücklich schriftlich als bindend bestätigt worden sind. 2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Weihnachtsonkel nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Weihnachtsonkels, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Weihnachtsonkel auch für die Mehrzeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Weihnachtsonkel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder er diesen Mehraufwand fahrlässig selbst zu verantworten hat. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Weihnachtsonkel auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen. 4. Bei Aufträgen im Wert von mehr als 200 € (vereinbarter Preis bei Buchung) wird eine sofortige Vorauszahlung in Höhe von 25 Prozent der vereinbarten Summe fällig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag nach Verstreichen des Rücktrittsrechtes, aber weniger als 10 Tage vor Beginn der Ausführung, ohne das den Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden trifft, so darf der Weihnachtsonkel die Vorauszahlung als Schadensersatz einbehalten. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag nach Verstreichen des Rücktrittsrechtes, aber weniger als 5 Tage vor Beginn der Ausführung, ohne das den Weihnachtsonkel hierfür ein Verschulden trifft, so darf der Weihnachtsonkel die Vorauszahlung als Schadensersatz einbehalten sowie weitere 25 Prozent der Auftragssumme als Schadensersatz in Rechnung stellen. 6. Dem Weihnachtsonkel bleibt zu 2) – 4 die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu 2) – 54) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Weihnachtsonkel aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Weihnachtsonkel. Eine Weitergabe auch von Bestandteilen der Produkte an Dritte ist bis zur endgültigen Bezahlung untersagt (Eigentumsvorbehalt). 2. Produkte des Weihnachtsonkels, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht verpfändet werden. VII. Rücktrittsrecht 1. Der Auftraggeber hat gemäß gesetzlicher Regelung nach Auftragsbuchung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag ist schriftlich zu erklären. Das ist beim Weihnachtsonkel so geregelt: a) Terminanfragen: Nach Ihrer Anfrage erhalten SIe eine Absage oder eine Bestätigung für Ihren Termin - die Zusage müssen Sie innerhalb von 3 Tagen bestätigen, andernfalls kann der Termin anderweitig vergeben werden. Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt erst nach Versand der Bestätigung durch Sie. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist kostenfrei, wenn die Frist eingehalten wird. b) Warenanfragen: Nach Ihrer Bestellung wird die Ware schnellstmöglich verschickt. Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt dann ab dem Erhalt der Ware durch Sie. Wird die Frist nicht eingehalten, gelten folgende Schadensersatzregelungen im Falle Ihres Rücktritts: c) Terminanfragen: Kann der Termin über die Warteliste mit einem anderen Kunden oder einer anderen Kundin besetzt werden, entfällt ein Schadensersatz. Ist die gesetzliche Rücktrittsfrist abgelaufen und liegt die Kündigung durch den Auftragsgeber weniger als 10 Tage vor dem bestätigten Termin, wird ein Schadensersatz von 25 Prozent der Auftragssumme durch den Auftragsgeber fällig. Wird der Termin 5 Tage oder weniger vor dem Termin gekündigt, werden 50 Prozent der Auftragssumme fällig. 2. Vom gesetzlichen Rücktrittsrecht nicht abgedeckt sind personalisierte Arbeiten (Brief vom Weihnachtsmann). Wird der Weihnachtsonkel gebucht und der verabredete Produktionszeitraum liegt innerhalb der eigentlichen gesetzlichen Rücktrittsfrist, verkürzt sich diese entsprechend. Die personalisierten Arbeiten können nicht vom Auftraggeber zurückgegeben werden, sofern sie nicht fehlerhaft sind. 3. Der Weihnachtsonkel behält sich das Recht vor, Aufträge auch kurzfristig zu kündigen, wenn sich erst nach Abschluss herausstellt, dass sie gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen. Dem Auftraggeber steht dann kein Schadensersatz zu. VIII. Aufbewahrung von Dateien und Daten 1. Der Weihnachtsonkel ist nach Europäischer Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018  verpflichtet, Daten und Dateien nach Abschluss eines Auftrages dauerhaft zu löschen. 2. Darüber hat der Weihnachtsonkel den Auftraggeber zu informieren, was über die Allgemenen Geschäftsbedingugen erfolgt. Der Auftraggeber muss dann, sofern er das wünscht, dieser sofortigen Löschung widersprechen. Der Auftraggeber hat anzugeben, wie lange seine Daten und Dateien durch den Weihnachtsonkel aufzubewahren sind. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, kostenfrei Information über seine gespeicherten Dateien und Daten zu erhalten und diese – auch trotz vereinbarter längerer Aufbewahrungsfrist – kostenfrei löschen zu lassen. 3. Im übrigen gilt für die Aufbewahrung von Dateien und Daten die Datenschutzerklärung des Weihnachtsonkels, die auf der Europäischen Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018 basiert. IX. Datenschutz 1. Die dem Weihnachtsonkel mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Weihnachtsonkel verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten von Auftraggebern an Dritte findet ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage statt, sofern der Weihnachtsonkel staatlichen Stellen wie Finanzamt oder Strafverfolgungsbehörden gegenüber dazu gesetzlich verpflichtet ist. 2. Grundlage für den Datenschutz durch den Weihnachtsonkel ist die Datenschutzerklärung, die auf der Europäischen Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018 basiert. X. Nebenpflichten 1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Weihnachtsonkel übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung aller abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt den Weihnachtsonkel frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. 2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, die im Rahmen seines Auftrages mit fotografiert werden sollen, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilt der Auftraggeber dem Weihnachtsonkel vor Beginn der Aufnahme unaufgefordert mit bzw. informiert Dritte über die zu erfolgenden Fotoaufnahmen und holt ihre Erlaubnis dafür ein bzw. weist sie darauf hin, dass sie im Rahmen des Termins mit dem Weihnachtsonkel aktiv Fotoaufnahmen von sich verhindern müssen, wenn sie mit diesen nicht einverstanden sind. Bei Minderjährigen ist die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. XI. Preise: Die aktuell gültige Preisliste tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. Alle bisherigen Preislisten verlieren damit ihre Gültigkeit. Schriftlich bestätigte Preisabsprachen für vorher erteilte Aufträge behalten ihre Gültigkeit. Alle Preise sind Bruttopreise bzw. Endverbraucherpreise. Alle Preise sind frei und können jederzeit geändert werden. 1) EInstündiger Auftritt (Kindergeburtstag, Fotoaktion, Kindergruppenbesuch): 60 Euro, jede weitere angefangene Stunde 60 Euro 2) Auftritt zu Heiligabend: 60 Euro 3) Anfahrtspauschale Termin außerhalb Landkreis Gifhorn: 25 Euro 4) Kilometergeldpauschale Anfahrt außerhalb Landkreis Gifhorn: 0,30 Euro je Kilometer ab Landkreisgrenze 5 Brief vom Weihnachtsmann: 15 Euro 6 Lesungen: Bis zu einer Stunde 60 Euro, für längere Lesungen nach Absprache. Hinweis: Lesungen mit Kindern können bereits vor Ablauf einer Stunde enden, da Kinder schneller die Konzentration verlieren. 7) Weihnachtsmannschule: Dieses Angebot erfolgt im Auftrage Dritter, welche auch für die jeweiligen Preise, Abrechnung und Ausstattung des Angebotes für die Endkunden verantwortlich sind. Die Honorierung des Weihnachtsonkels erfolgt bei einer Weihnachtsmannschule in einer Kreisvolkshochschule nach den jeweils gültigen Honorarsätzen der jeweiligen Kreisvolkshochschule. Die Honorierung bei einer Weihnachtsmannschule bei anderen Anbietern erfolgt nach Absprache. XII. Auftrittslängen: 1) Lesungen: Lesungen für Erwachsene dauern in der Regel eine Stunde. Längere Lesungen nach Absprache. Lesungen für Kinder sollten nicht länger als eine Stunde dauern, in der Regel verlieren Kinder bereits vor Ablauf dieser Stunde die Konzentration. Hier sind also kürzere Lesungen denkbar. Abrechnet wird aber immer die Einheit Lesung. 2) Auftritte: Auftritte werden im Stundentakt kalkuliert. Grundsätzlich ist jede Länge denkbar. 3) Heiligabend: Besuche zu Heiligabend bei Familien werden im Stundentakt geplant. Jeder Besuch dauert maximal eine Stunde. Ist im Anschluss ein weiterer Termin angesetzt, verkürzt sich diese Stunde um die Fahrtzeit zum nächsten Auftritt. Abrechnet wird aber immer die Einheit Besuch zu Heiligabend. Auftritte können vorher abgebrochen werden, wenn kleine Kinder panisch reagieren. Der Auftritt wird trotzdem wie gebucht abgerechnet. XIII. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel 1. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Weihnachtsonkels als Gerichtsstand vereinbart. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine natürliche Person handelt, wird ebenfalls der Geschäftssitz des Weihnachtsonkels als Gerichtsstand vereinbart. 2. Salvatorische Klausel: Ist oder wird eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, bleiben alle anderen Bestimmungen davon in ihrer Gültigkeit unberührt. 3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass bei Vertragsabschluss keine anderen Regelwerke der Vertragsparteien (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Haftungsausschluss) gelten sollen als die des Weihnachtsonkels in der jeweils dann aktuellen Form. 4. Untrennbare Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils gültige Preisliste des Weihnachtsonkel sowie die Datenschutzerklärung auf Grundlage der Europäischen Datenschutzgrundverordnung aus Mai 2018. Alle drei Regelwerke sind auf der Internetseite des Weihnachtsonkel unter www.weihnachtsonkel.de einzusehen und können jederzeit kostenlos per E- Mail an weihnachtsonkel@freenet.de angefordert werden. Dabei ist die aktuelle Preisliste integrierter Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und kein separates Regelwerk. Alle bisherigen Fassungen der genannten Regelungen verlieren mit dem Inkrafttreten einer neuen Regelung ihre Wirksamkeit. 5. Geltungsbereich dieser Vereinbarung ist der Geltungsbereich der bundesdeutschen Gesetzgebung. Grundlagen sind das Deutsche Grundgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch. XIIII. Sonstiges 1. Der Weihnachtsonkel weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen, für die ordnungsgemäße Abwicklung ist der Auftraggeber verantwortlich. 2. Mit Erteilen eines Auftrages stellt der Auftraggeber den Weihnachtsonkel automatisch von jeglicher Geltungmachung der Rechte Dritter frei, die sich aus dem Auftrag ergeben könnten, sofern der Weihnachtsonkel Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
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